Berlin, 26. März 2026 – TankE sammelt THG-Quoten aus öffentlichem Ladestrom
Berlin, 26. März 2026 – TankE (tanke.io) bewirbt ein Angebot, bei dem das Unternehmen THG-Quoten aus dem Stromverbrauch öffentlich zugänglicher Ladesäulen und Wallboxen vermarktet. Die THG-Quote ist ein Klimaschutzinstrument: Emissionseinsparungen aus E-Mobilität werden bescheinigt und können von verpflichteten Unternehmen genutzt werden. Für Dich als Nutzer ist vor allem relevant, dass hier öffentliches Laden als messbare Strommenge eine Rolle spielt – und dass Betreiber dadurch einen zusätzlichen Anreiz haben, Ladepunkte öffentlich zugänglich zu machen und korrekt zu melden.
Worum geht’s bei der THG-Quote – und warum tauchen jetzt Ladesäulen/Wallboxen auf?
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein marktbasiertes Instrument, das Treibhausgase senken soll. In TankEs Darstellung können seit 1. Januar 2022 Halter von vollelektrischen Fahrzeugen über die THG-Quote eine jährliche Prämie erhalten, weil E-Fahrzeuge rechnerisch CO2-Emissionen gegenüber Verbrennern einsparen. Mineralölunternehmen können THG-Quoten nutzen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Der Punkt, der im TankE-Angebot neu bzw. besonders ist: Es geht nicht um die THG-Quote eines einzelnen Autos, sondern um THG-Quoten, die aus abgegebenen Strommengen an öffentlichen Ladestationen entstehen. TankE beschreibt, dass die Quote bei öffentlichen Ladestationen jährlich anhand der abgegebenen Strommengen berechnet wird.
Was bedeutet „öffentlich zugänglich“ bei Ladepunkten – und warum ist das wichtig?
Damit ein Ladepunkt als öffentlich gilt, kommt es nicht nur darauf an, ob er auf öffentlichem Grund steht. Die Bundesnetzagentur definiert „öffentlich zugänglich“ so, dass der Ladepunkt an einem Standort liegt, der der Allgemeinheit zugänglich ist – unabhängig davon, ob der Standort öffentlich oder privat ist und auch unabhängig davon, ob es Bedingungen oder Beschränkungen für den Zugang gibt. Ein wichtiger Praxis-Hinweis der Bundesnetzagentur: Die öffentliche Erkennbarkeit ist durch die Veröffentlichung im Ladesäulenregister unter Nennung des Betreibers gegeben.
Genau hier setzt TankE in seinem Angebot an: Als Voraussetzung nennt TankE, dass die Ladestationen öffentlich zugänglich sein müssen und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur angemeldet sind.
Was ändert sich für Dich als Nutzer im Alltag?
Direkt an der Ladesäule ändert sich durch das TankE-Angebot erst mal nichts, weil es um die Vermarktung von Quoten im Hintergrund geht. Trotzdem hat das Thema zwei praktische Auswirkungen, die Du im Alltag spüren kannst:
- Mehr Fokus auf messbare Strommengen: Bei öffentlichen Ladepunkten hängt die THG-Quote laut TankE an den abgegebenen Strommengen. Das macht saubere Mess- und Abrechnungsdaten für Betreiber wichtiger.
- Öffentlichkeit & Registereintrag werden relevanter: Wenn ein Ladepunkt öffentlich zugänglich sein muss und im Register stehen soll, ist das ein zusätzlicher Grund für Betreiber, Ladepunkte korrekt zu melden und als öffentlich nutzbar auszuweisen.
Wie wird die THG-Quote bei öffentlichen Ladepunkten berechnet (verständlich erklärt)
TankE beschreibt den Kern so: An öffentlichen Ladestationen werden THG-Quoten durch die Abgabe von Ladestrom entsprechend der abgegebenen Strommengen jährlich berechnet. Außerdem nennt TankE einen zentralen Baustein: den Emissionsfaktor für Ladestrom. Der soll abbilden, wie viel CO2 rechnerisch eingespart wird, wenn E-Autos mit Strom fahren statt Verbrenner mit fossilen Kraftstoffen.
Wichtig für Dich als Verbraucher: Die THG-Quote ist hier nicht „pro Ladevorgang“ als Bonus an der Säule gedacht, sondern als jährliche, strommengenbasierte Rechnung im Hintergrund. Du merkst das höchstens indirekt – zum Beispiel, wenn Betreiber stärker darauf achten, dass Ladevorgänge sauber erfasst werden.
Welche Ladepunkte sind gemeint – Ladesäule vs. Wallbox
TankE spricht von „öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen“. Für Dich ist dabei entscheidend: Eine Wallbox kann nur dann in dieses Thema fallen, wenn sie öffentlich zugänglich ist und im Register gemeldet wurde (so wie TankE es als Voraussetzung nennt). Eine private Wallbox in der Garage ist damit nicht automatisch gemeint.
Was Du prüfen kannst, wenn Du einen Ladepunkt nutzt
Wenn Du wissen willst, ob ein Ladepunkt als öffentlich gilt (und damit grundsätzlich in die Logik „öffentlich zugänglich + im Register“ passt), sind zwei Dinge greifbar:
- Ist der Standort für die Allgemeinheit zugänglich? (z. B. Parkplatz eines Supermarkts, Parkhaus, öffentlicher Platz – auch wenn es Regeln gibt.)
- Ist der Ladepunkt im Ladesäulenregister auffindbar? Die Bundesnetzagentur führt das Register, und Betreiber sind zur Anzeige öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur verpflichtet.
Fristen: Warum der 30. Januar für das Vorjahr auftaucht
TankE nennt eine konkrete Frist für die Beantragung/Vermarktung bei öffentlichen Ladepunkten: Für THG-Quoten von öffentlichen Ladesäulen und Wallboxen benötigt TankE die entnommenen Strommengen und Zeiträume der Entnahme für das Vorjahr bis spätestens 30. Januar eines Kalenderjahres.
Für Dich ist das vor allem ein Hinweis darauf, dass das Thema in Jahreszyklen läuft. Wenn Du z. B. bei einem Arbeitgeber oder einem Standortbetreiber nachfragst, warum bestimmte Auswertungen „zum Jahresanfang“ wichtig sind: Genau solche Fristen können dahinterstehen.
Was TankE konkret anbietet (ohne Marketing-Sprech)
TankE beschreibt sein Angebot so: Das Unternehmen vermarktet THG-Quoten von öffentlichen Ladesäulen/Wallboxen und schüttet Erlöse abzüglich einer Transaktionsgebühr aus. Außerdem nennt TankE einen Unterschied beim Aufwand: Wenn Ladepunkte im TankE-„E-Mobility Backend“ verwaltet werden, sollen Strommengen automatisch ermittelt werden; bei anderen öffentlichen Ladepunkten sollen Betreiber die Strommengen an TankE übermitteln.
Als Endnutzer ist für Dich daran interessant, dass hier ein Dienstleister zwischen Ladepunktbetrieb und Quotenhandel steht – und dass die Grundlage immer die Strommenge ist, die an öffentlichen Ladepunkten abgegeben wurde.
Alternativen: Warum Du ähnliche Angebote auch anderswo siehst
TankE ist nicht das einzige Unternehmen, das sich mit THG-Quoten rund um E-Mobilität beschäftigt. Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Informationen zur Antragsstellung und zum Vollzug im Kontext der THG-Quote bereit. Wenn Du Dich unabhängig einlesen willst, ist das eine gute Anlaufstelle, weil dort erklärt wird, wie Bescheinigungen und Verfahren grundsätzlich eingeordnet sind.
Praktische Tipps für Dich (ohne Umwege)
- Wenn Du eine „öffentliche Wallbox“ siehst: Nimm den Begriff nicht automatisch als „privat“ oder „nur für Kunden“ an. Öffentlich zugänglich kann auch auf Privatgrund gelten, solange der Standort der Allgemeinheit zugänglich ist.
- Wenn Du Ladepunkte vergleichst: Achte darauf, ob der Betreiber klar benannt ist und der Ladepunkt öffentlich auffindbar ist (Register/Verzeichnisse). Das passt zur Logik „öffentlich + gemeldet“.
- Wenn Du selbst eine Wallbox am Standort Deines Vereins/Deiner Firma nutzt: Sobald sie öffentlich zugänglich sein soll, spielen Meldepflichten und Registereintrag eine Rolle – das ist nicht nur „nice to have“, sondern Teil der Einordnung als öffentlicher Ladepunkt.
FAQ
Gilt die THG-Quote nur für E-Autos oder auch für öffentliche Ladepunkte?
TankE beschreibt beides: Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen THG-Quoten nutzen. Zusätzlich werden bei öffentlichen Ladestationen THG-Quoten jährlich anhand der abgegebenen Strommengen berechnet.
Welche Voraussetzung nennt TankE für Ladesäulen und Wallboxen?
Laut TankE müssen die Ladestationen öffentlich zugänglich sein und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur angemeldet sein.
Was heißt „öffentlich zugänglich“ laut Bundesnetzagentur?
Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er an einem Standort liegt, der der Allgemeinheit zugänglich ist – unabhängig davon, ob der Standort auf öffentlichem oder privatem Grund liegt und auch unabhängig von Bedingungen oder Beschränkungen des Zugangs.
Welche Frist nennt TankE für Strommengen aus dem Vorjahr?
TankE nennt als Stichtag den 30. Januar eines Kalenderjahres, bis zu dem die Strommengen und Entnahmezeiträume für das Vorjahr vorliegen sollen.